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Ratgeber

Was verlangt der Datenschutz von deiner Website?

Was verlangt das Schweizer Datenschutzgesetz von deiner KMU-Website? Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Formulare und Google-Karte verständlich erklärt.

4. Oktober 2026

Seit September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz, kurz revDSG. Seither kursieren viele Halbwahrheiten: Jede Website brauche einen Cookie-Banner. Die Bussen träfen die Firma. Kleine Betriebe seien ohnehin ausgenommen.

Nichts davon stimmt so. Die gute Nachricht: Für eine typische Firmenwebsite sind die Pflichten überschaubar. Die weniger gute: Ganz ignorieren kannst du sie nicht.

Dieser Artikel zeigt, worauf es bei einer kleinen Firmenwebsite ankommt. Er ersetzt keine Rechtsberatung — bei heiklen Fällen lohnt sich eine Fachperson.

Auch deine Website bearbeitet Personendaten

Eine Ausnahme für Kleinbetriebe gibt es nicht. Das Gesetz gilt, sobald du Personendaten bearbeitest — und das tut praktisch jede Website. Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Besuchers übermittelt. Ein Kontaktformular sammelt Namen und E-Mail-Adressen. Eine eingebettete Karte schickt Daten an den Kartenanbieter.

Das ist kein Problem. Es heisst nur: Du musst offenlegen, was passiert.

Die Datenschutzerklärung ist das Kernstück

Wer Personendaten beschafft, muss die betroffenen Personen darüber informieren. Auf einer Website geschieht das mit der Datenschutzerklärung. Sie muss mindestens sagen:

  • Wer verantwortlich ist — Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit deines Betriebs.
  • Welche Daten du bearbeitest und wozu — zum Beispiel Formularangaben, um Anfragen zu beantworten.
  • An wen die Daten gehen — Hosting, Formulardienst, Karten-, Video- oder Statistikdienst.
  • Ob Daten ins Ausland gehen — und wenn ja, in welches Land.

Sinnvoll sind zusätzlich Angaben dazu, wie lange du Daten aufbewahrst und wie jemand Auskunft über seine Daten verlangen kann.

Verlinke die Erklärung in der Fusszeile, damit sie von jeder Seite aus erreichbar ist. Und kopiere sie nicht einfach von einer anderen Website. Eine fremde Vorlage nennt Dienste, die du gar nicht nutzt, und verschweigt die, die du nutzt. Die Erklärung muss zu deiner Website passen, nicht zu irgendeiner.

Brauchst du einen Cookie-Banner?

In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, vor dem Setzen von Cookies eine Einwilligung einzuholen. Es reicht, transparent zu informieren — in der Datenschutzerklärung oder einem Hinweis dazu, welche Cookies du setzt und wie man sie ablehnen kann.

Anders sieht es aus, wenn sich dein Angebot gezielt auch an Kundschaft in der EU richtet. Dann kann die europäische Datenschutz-Grundverordnung greifen, und die verlangt für Tracking und Werbe-Cookies eine aktive Einwilligung.

Der einfachste Weg: Verzichte auf Tracking-Cookies. Wer keine setzt, muss auch keinen Banner gestalten. Warum das für die meisten Kleinbetriebe ohnehin reicht, steht im Artikel Brauche ich Google Analytics?

Eingebettete Dienste: die unsichtbaren Datenflüsse

Die meisten Datenflüsse auf kleinen Websites entstehen nicht durch dich, sondern durch eingebettete Dienste. Eine Karte, ein Video, Schriften von fremden Servern, ein Social-Media-Feed, ein Werbe-Pixel. Viele davon laden schon beim Seitenaufruf, bevor der Besucher etwas anklickt — und übermitteln dabei seine IP-Adresse an den Anbieter, oft in die USA.

Jeder dieser Dienste gehört in die Datenschutzerklärung. Wo es einfach geht, lohnt sich eine schlankere Lösung:

  • Schriften lokal einbinden statt bei jedem Aufruf von fremden Servern zu laden. Besucher sehen keinen Unterschied.
  • Videos erst nach einem Klick laden, statt sie beim Seitenaufruf vollständig einzubetten.
  • Statt Karte einen Link zur Route, wenn die Karte keinen echten Mehrwert hat.

Ob deine Website Schriften von fremden Servern lädt und ob eine Datenschutzerklärung verlinkt ist, zeigt der kostenlose Website-Check in wenigen Sekunden.

Lokale Schriften, Videos nach einem Klick und ein Routenlink reduzieren externe Verbindungen beim Seitenaufruf.

Kontaktformular: nur fragen, was du brauchst

Ein Formular braucht selten mehr als Name, eine Kontaktmöglichkeit und die Nachricht. Je weniger du abfragst, desto weniger musst du schützen und erklären. Die Datenschutzerklärung sagt, wer die Anfragen erhält, wo sie gespeichert werden und wie lange.

Vorsicht bei Gesundheitsdaten: Arzt-, Therapie- oder Physiopraxen bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten, für die strengere Regeln gelten. Symptome oder Diagnosen gehören nicht in ein einfaches Kontaktformular — hier lohnt sich eine Fachperson. Ähnliche Fragen stellen sich bei Messengern, mehr dazu im Artikel Reicht WhatsApp statt Kontaktformular?

Was dich als Kleinbetrieb entlastet

  • Kein Datenschutzberater nötig. Private Firmen können einen ernennen, müssen aber nicht.
  • Meist kein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind in der Regel davon befreit — ausser sie bearbeiten in grossem Umfang besonders schützenswerte Daten oder betreiben riskantes Profiling.
  • Bussen treffen Vorsatz, nicht Versehen. Das Gesetz sieht Bussen bis CHF 250’000 vor, etwa bei vorsätzlicher Verletzung der Informationspflicht. Sie richten sich gegen die verantwortliche Person, nicht gegen die Firma. Grund zur Panik ist das nicht — aber ein guter Grund für eine korrekte Datenschutzerklärung.

Das Impressum gehört gleich dazu

Das Impressum ist kein Datenschutz-Thema, wird aber oft in einem Atemzug genannt. Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss klar angeben, wer dahintersteht: Firmenname, Adresse und eine E-Mail-Adresse. Wo Impressum und Datenschutzerklärung auf deiner Website hingehören, steht im Artikel Was gehört auf eine Firmenwebsite?

Datenschutz, der zur Website passt

Bei einer Firmenwebsite von blitzweb sind die häufigsten Stolpersteine von Anfang an entschärft. Schriften werden lokal eingebettet, die veröffentlichte Website stellt dafür keine Verbindung zu Google her. Die Besucherstatistik misst cookielos, ein Cookie-Banner ist dafür nicht nötig. Formularanfragen werden im blitzweb-Posteingang nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

Impressum und Datenschutzerklärung lässt du dir im Chat erstellen — passend zu dem, was deine Website tatsächlich nutzt. Lies sie trotzdem durch, bevor du live gehst: Verantwortlich bleibst du. Und wenn du eine Google-Karte einbaust, bleibt das eine Verbindung zu Google, die in die Erklärung gehört.

Der erste Entwurf ist gratis, live geht deine Website ab CHF 17.95 pro Monat.

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