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Ratgeber

Muss deine Website barrierefrei sein?

Barrierefreiheit wird für Schweizer Firmenwebsites zum Thema: Was heute schon gilt, was die BehiG-Revision ab 2027 ändert – und wer schon jetzt handeln muss.

5. Oktober 2026

«Barrierefrei» klang für die meisten Kleinbetriebe bisher nach einem Thema für Banken und Bundesämter. Das ändert sich. Die Schweiz revidiert gerade das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), und wer online an Kundschaft in der EU verkauft, ist über ein europäisches Gesetz schon heute betroffen.

Die gute Nachricht zuerst: Für die normale Firmenwebsite eines Handwerksbetriebs, einer Praxis oder eines Salons gibt es in der Schweiz aktuell keine generelle Pflicht zur vollständigen Barrierefreiheit. Aber die Richtung ist klar, und ein paar einfache Massnahmen helfen schon heute allen Besuchern — nicht nur jenen mit einer Behinderung.

Was «barrierefrei» bei einer Website konkret heisst

Barrierefreiheit bedeutet nicht Spezialtechnik, sondern dass eine Website auch mit Einschränkungen nutzbar bleibt:

  • Lesbare Kontraste zwischen Text und Hintergrund — auch bei Sonnenlicht auf dem Handy.
  • Alt-Texte für Bilder, damit Screenreader beschreiben können, was zu sehen ist.
  • Tastatur-Bedienbarkeit: Menü, Formular und Buttons lassen sich ohne Maus ansteuern.
  • Klare Linktexte statt «hier klicken» — ein Link muss für sich verständlich sein.
  • Ausreichend grosse Tippflächen auf dem Smartphone, damit niemand den falschen Button trifft.

Das ist der Kern der internationalen WCAG-Richtlinien, auf die sich auch Schweizer und europäische Gesetze stützen. Nichts davon ist exotisch — es ist einfach sauberes Webdesign.

Was heute schon gilt

Das BehiG verbietet privaten Anbietern öffentlich zugänglicher Leistungen schon jetzt eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Eine flächendeckende, konkrete Pflicht, jede gewöhnliche Firmenwebsite nach WCAG umzusetzen, besteht für private Schweizer Anbieter aber noch nicht.

Anders sieht es aus, wenn du über deine Website in die EU verkaufst: Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA). Online-Shops, die Kundschaft in der EU bedienen — etwa in Deutschland oder Österreich — müssen seither barrierefrei zugänglich sein. Für reine Informationsseiten ohne Verkauf an EU-Kundschaft greift der EAA nicht; Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind zudem ausgenommen — ausser bei Online-Shops, für die gilt die Ausnahme nicht.

Was sich mit der BehiG-Revision ändert

Der Bundesrat hat im Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision des BehiG ans Parlament überwiesen. Sie würde private Anbieter wirtschaftlich angebotener digitaler Dienstleistungen erstmals explizit zu angemessenen Massnahmen für den barrierefreien Zugang verpflichten. Der Bundesrat schlägt den 1. Januar 2027 als Starttermin vor — das Parlament hat die Vorlage aber noch nicht abschliessend beraten, der Termin ist also ein Vorschlag, nicht fixiert.

Für einen kleinen Betrieb heisst das: Es ist noch nichts verordnet, aber die Vorlaufzeit lohnt sich. Wer seine Website jetzt neu baut oder überarbeitet, kann die wichtigsten Punkte gleich mitnehmen, statt in zwei Jahren nochmals alles umzubauen.

Wer schon jetzt handeln sollte

  • Online-Shops mit EU-Kundschaft: Der EAA gilt bereits — unabhängig von der Betriebsgrösse.
  • Betriebe, die ohnehin eine neue Website planen: Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken ist günstiger, als eine bestehende Website Jahre später nachzurüsten.
  • Betriebe mit öffentlichem Auftrag oder viel älterer Kundschaft — etwa Praxen oder Beratungsstellen — profitieren schon heute am stärksten von einer gut lesbaren, einfach bedienbaren Website.

Für die reine lokale Gewerbewebsite ohne EU-Shop bleibt das Thema vorerst freiwillig — aber eine freiwillige Vorbereitung, die praktisch nichts kostet.

Die wichtigsten Schritte für deine Website

Du musst nicht jedes Detail der WCAG-Richtlinien kennen. Diese Punkte bringen den grössten Effekt:

  1. Jedem Bild einen kurzen, beschreibenden Alt-Text geben — «Schreiner schleift Küchenfront aus Eiche» statt leer oder «Bild1».
  2. Genug Farbkontrast zwischen Schrift und Hintergrund wählen, besonders bei hellen Buttons auf hellem Grund.
  3. Formulare klar beschriften — jedes Feld braucht ein sichtbares Label, nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet.
  4. Überschriften-Struktur einhalten (H1, dann H2, dann H3) statt Text nur optisch grösser zu machen — das ist auch für Google relevant, siehe was auf eine Firmenwebsite gehört.
  5. Nicht nur mit Farbe arbeiten, etwa bei Fehlermeldungen im Formular — zusätzlich Text oder ein Symbol verwenden.

Mit dem kostenlosen Barrierefreiheits-Check von blitzweb prüfst du deine bestehende Website in wenigen Sekunden auf genau diese Punkte — ohne Anmeldung, in Alltagssprache erklärt.

Kontrast, Alt-Texte, Tastaturbedienung, Feldbeschriftungen, Überschriften und verständliche Fehler erleichtern die Nutzung deiner Website.

Wie blitzweb das löst

Eine Garantie für volle WCAG-Konformität kann dir niemand ohne Einzelprüfung geben — dafür ist jede Website zu individuell. Was du bei einer mit blitzweb erstellten Firmenwebsite aber automatisch mitbekommst: eine saubere, semantische Struktur mit echten Überschriften statt nur grosser Schrift, und Themes, die auf lesbare Kontraste ausgelegt sind. Bilder, die du selbst hochlädst, solltest du trotzdem immer mit einem kurzen Alt-Text versehen — das übernimmt kein Werkzeug für dich.

Der Entwurf ist gratis, live geht deine Website ab CHF 17.95 pro Monat. Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatzprodukt, sondern ein Nebeneffekt eines Designs, das aufgeräumt statt überladen ist.

Bereit für deinen Entwurf? Er kostet nichts.

In Minuten vom ersten Satz zur Vorschau. Anschauen, anpassen — publizieren, wenn du zufrieden bist.

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