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Ratgeber

Brauche ich AGB auf meiner Website?

Sind AGB auf der Firmenwebsite Pflicht? Was das Schweizer Recht verlangt, wann sie sich lohnen, was hineingehört und wie du sie gültig einbindest.

1. November 2026 · Aktualisiert am 1. November 2026

Die Frage kommt oft kurz vor dem Livegang: «Brauche ich dafür noch AGB?» Viele Betriebe kopieren dann irgendeinen Text von irgendwoher. Das ist die schlechteste Lösung.

Die kurze Antwort: Eine allgemeine Pflicht, AGB auf der Website zu haben, gibt es nicht. Ein Vertrag kommt in der Schweiz durch übereinstimmende Willensäusserung zustande und braucht nur dann eine besondere Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 1 und Art. 11 OR). Auch die Pflichten für Angebote im Internet in Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG nennen keine AGB. Für einzelne Branchen können Sonderregeln gelten. Ob sich AGB für dich lohnen, hängt davon ab, was du verkaufst und wie Kunden bei dir bestellen oder buchen.

Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit oder grösseren Aufträgen frag eine Fachperson.

Was AGB überhaupt sind

AGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen: Regeln, die du für alle Kunden gleich vorformulierst. Zahlungsfrist, Lieferung, Haftung, Annullierung, Gerichtsstand. Statt jedes Mal neu zu verhandeln, gilt für alle derselbe Text.

Wichtig: AGB sind kein Gesetz. Sie gelten nur, wenn sie Teil des Vertrags werden. Allein dass sie irgendwo auf deiner Website stehen, reicht nicht.

Wann du AGB brauchst — und wann nicht

Eher sinnvoll:

  • Du verkaufst online. Im Onlineshop regeln AGB Versand, Rückgabe, Zahlung und Gewährleistung. Hier sind sie praktisch Standard.
  • Du nimmst Buchungen oder Reservationen an. Annullierungsfristen und Ausfallentschädigung gehören schriftlich festgehalten, bevor es Streit gibt.
  • Du bietest wiederkehrende Leistungen an. Abos, Wartungsverträge, Kurse mit Anmeldung.
  • Du machst viele gleichartige Aufträge. Dann sparen dir AGB Zeit und verhindern Diskussionen.

Eher verzichtbar:

  • Du zeigst nur dein Angebot und Kunden rufen an. Die Bedingungen klärst du im Offerten- oder Auftragsgespräch.
  • Du arbeitest fast nur mit Einzelofferten. Dann gelten die Konditionen, die in der Offerte stehen.
  • Du bist ein kleiner Betrieb mit Stammkundschaft. Ein sauberer Offerttext leistet oft dasselbe.

Eine Faustregel: Je öfter du dieselbe Regel erklären musst, desto eher lohnen sich AGB.

AGB können wiederkehrende Bedingungen regeln; individuelle Konditionen kannst du in einer Offerte vereinbaren.

Was in AGB hineingehört

Kurz und lesbar schlägt lang und juristisch. Diese Punkte reichen für die meisten Kleinbetriebe:

  1. Wer du bist. Firmenname, Adresse, Kontakt.
  2. Geltungsbereich. Für welche Leistungen und Verkäufe gelten die AGB?
  3. Preise und Zahlung. Zahlungsfrist, akzeptierte Zahlungsarten, Mehrwertsteuer.
  4. Lieferung oder Ausführung. Fristen, Ablauf, Versandkosten, falls relevant.
  5. Annullierung und Rückgabe. Wer kann wann unter welchen Bedingungen zurücktreten?
  6. Haftung und Gewährleistung. Was gilt bei Mängeln?
  7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Konsumentinnen und Konsumenten können allerdings nicht zum Voraus auf ihren gesetzlichen Gerichtsstand verzichten (Art. 35 ZPO).

Mehr brauchst du am Anfang nicht. Jede Klausel, die du nicht verstehst, ist ein Risiko.

Warum Kopieren keine gute Idee ist

Fremde AGB passen selten zu deinem Betrieb. Sie regeln Dinge, die du gar nicht anbietest, und lassen offen, was du brauchst. Dazu kommt: Auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein, wenn der Text individuellen Charakter hat. Wer sie einfach übernimmt, hat dann zwei Probleme statt einem.

Zusätzlich setzt das Schweizer Recht AGB gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten inhaltliche Grenzen. Unlauter sind AGB, die treuwidrig ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten zu deren Nachteil vorsehen (Art. 8 UWG). Solche Klauseln sind laut SECO nichtig. Das SECO erklärt auf einer eigenen Seite, was als missbräuchlich gilt. Firmenkunden können sich nicht auf diesen Artikel berufen. Schreib also lieber wenige, faire Klauseln als viele einseitige.

So werden AGB gültig

Das ist der Punkt, den die meisten vergessen. Dein Kunde muss spätestens vor dem Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen werden und sie zumutbar einsehen können. Das Bundesgericht hat das zwar zu einer Gerichtsstandsklausel in einem Firmenvertrag festgehalten und sieht die Pflicht beim Verwender der AGB (BGE 139 III 345). Als praktische Regel taugt es trotzdem. Praktisch heisst das:

  • Link vor dem Abschluss. Im Bestellprozess oder Kontaktformular steht sichtbar: «Es gelten unsere AGB» mit Link auf den Text.
  • Eigene Seite. Die AGB liegen auf einer eigenen Seite, die dein Kunde mit einem Klick erreicht.
  • Zusätzlich in der Fusszeile. Dort erwartet man sie, zusammen mit Impressum und Datenschutz. Der Link in der Fusszeile allein ersetzt den Hinweis vor dem Abschluss nicht.
  • Auch auf Offerten. Schick den Hinweis auf die AGB mit, wenn der Vertrag per Offerte zustande kommt.

Ein Hinweis erst nach der Bestellung oder auf der Rechnung kommt in der Regel zu spät.

Ungewöhnliche Klauseln brauchen mehr: Stimmt jemand den AGB nur als Ganzes zu, gelten sie nicht, wenn eine schwächere oder weniger geschäftserfahrene Partei nicht gesondert darauf aufmerksam gemacht wurde (BGE 138 III 411). Heb solche Punkte also sichtbar hervor.

AGB ersetzen weder Impressum noch Datenschutz

Drei Dinge, die oft verwechselt werden:

  • AGB regeln das Verhältnis zwischen dir und deinen Kunden.
  • Impressum sagt, wer hinter der Website steht. Beim Onlinehandel ist diese Anbieterkennzeichnung Pflicht.
  • Datenschutzerklärung sagt, was mit Daten passiert. Mehr dazu in Was verlangt der Datenschutz von deiner Website?.

Eines ersetzt das andere nicht. Auch wer AGB hat, muss die Pflichten zu Anbieterangaben und Datenschutz separat erfüllen.

Wann sich eine Fachperson lohnt

Für einen kleinen Shop oder einen Kurs reicht oft ein schlanker, selbst geschriebener Text. Anders sieht es aus, wenn es um grössere Beträge geht, du Verträge mit Firmenkunden abschliesst oder Haftungsfragen im Raum stehen. Dann lohnt sich eine kurze Prüfung durch eine Juristin oder einen Juristen. Das kostet einmal etwas und erspart dir im Streitfall mehr.

Und auf deiner Website?

Wenn du AGB brauchst, gehören sie als eigene Seite in die Fusszeile, verlinkt vom Kontaktformular oder der Bestellung. Wenn nicht, spar dir den Aufwand und konzentriere dich auf Leistungen, Kontakt und Referenzen.

Mit blitzweb beschreibst du deinen Betrieb in ein paar Sätzen und bekommst einen ersten Entwurf deiner Firmenwebsite, als One-Pager. Seiten für Impressum, Datenschutz und AGB ergänzt du danach im selben Chat. Den AGB-Text gibst du vor. Der Entwurf ist gratis, live geht die Website ab CHF 17.95 pro Monat.

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